Lüftung nach Konzept

 

Neue DIN 1946-6 regelt Wohnungslüftung

Lüftung nach KonzeptFrischen Wind in die deutschen Wohnungen bringt jetzt die so genannte Lüftungsnorm, die neu veröffentlichte DIN 1946-6. Darauf weist der Bundesverband für Wohnungslüftung e. V. (VFW) hin. Das überarbeitete Regelwerk schafft Klarheit für ein seit Jahren sattsam bekanntes Problem: den notwendigen Luftaustausch in Wohngebäuden. Wegen der heute vorgeschriebenen energiesparenden Bauweise, sind die Haushüllen so dicht, dass bei üblichem Lüftungsverhalten nicht genügend neue Luft nachströmt. Die Folgen können Feuchteschäden und Schimmelbefall sein. Als Lösung verlangt die DIN 1946-6 jetzt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen.

 

Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen beziehungsweise in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist. Bei Sanierungen ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet werden. Das heißt: Der Planer und auch der betroffene Handwerker muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes der notwendige Luftaustausch erfolgen kann.

 

Herzstück der Norm ist die Festlegung von vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität. Die Lüftung zum Feuchteschutz definiert die Luftwechselrate, die bei minimaler Nutzung der Wohnung erfolgen muss, um Schimmelpilz- und Feuchtschäden zu vermeiden. Diese Stufe muss gemäß Norm ständig und nutzerunabhängig sicher gestellt sein. Das nächste Level beschreibt die reduzierte Lüftung für eine wenig genutzte Wohneinheit, die so genannte Nennlüftung den Normalbetrieb. Die Intensivlüftung dient dem Abbau von Lastspitzen.

 

Erste und wichtigste Frage bei der Erarbeitung des Lüftungskonzeptes ist, wie die Lüftung zum Feuchteschutz sicher gestellt werden kann. Faktoren, die in die Berechnung einfließen, sind der Dämmstandard und die Bauweise, die Größe sowie die Lage des Gebäudes. Erstere geben den Hinweis darauf, mit welchen Undichtheiten in der Haushülle gerechnet werden kann. Die Wohnfläche zeigt die zu erwartenden Belastungen. Die regionale Lage des Hauses ist wichtig, um die Windbelastung einzuschätzen. Es gilt die Faustregel: je mehr Wind desto größer die natürliche Infiltration. Reicht die Luftzufuhr über Undichtheiten nicht aus, um die Lüftung zum Feuchteschutz (= 1. Lüftungsstufe) sicher zu stellen, muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) vorsehen. Das kann die zusätzliche Lüftung über Schächte oder in der Außenhülle eingelassene Außenwandluftdurchlässe (ALD) sein oder über die ventilatorgestützte Lüftung von technischen Wohnungslüftungsanlagen erfolgen. Für diese Lüftungsstufe Fensterlüftung durch die Bewohner einzuplanen ist unzulässig. Sie muss nutzerunabhängig funktionieren!

 

Wir helfen bei der Berechnung
Auch für die nachfolgenden Lüftungsstufen muss der Planer festlegen, wie er den notwendigen Luftaustausch erzielen will. Hierbei darf er auch das Öffnen der Fenster durch die Bewohner berücksichtigen. Für die Berechnung der Lüftungstechnischen Maßnahmen steht uns eine Software-Programm zur Verfügung. Dieses stellt die verschiedenen Lüftungsmöglichkeiten und ihre Auswirkungen auf das Lüftungskonzept schnell und übersichtlich dar. Die Software ist sowohl für die Varianten der freien Lüftung über Schächte oder Ventile als auch für die der ventilatorengestützten Lüftung ausgelegt. Dazu lassen sich besondere Anforderungen an Hygiene, Energieverbrauch und Schallschutz eingeben. Soweit in der Norm vorgesehen, können individuelle Messergebnisse eingepflegt werden, zum Beispiel Blower-Door-Messungen.

 

Durch unseren Berechnungs-Service können Planer, Handwerker und selbst der interessierte Laie schnell kostenlos ermitteln lassen, ob für das fragliche Gebäude zusätzliche Lüftungstechnische Maßnahmen für die notwendige Lüftung zum Feuchteschutz erforderlich sind.

 

Rechtsprechung beachten
Aus Sicht des VFW ist die aktualisierte DIN 1946-6 ein Schritt in die richtige Richtung. Nach VFW-Geschäftsführer Raimund Käser wird das Lüftungskonzept in Zukunft eine ähnliche Bedeutung gewinnen, wie es heute schon die Schallschutz- und Brandschutzkonzepte haben. Rechtssachverständige sehen in der DIN 1946-6 sogar den Wandel von der freien zur kontrollierten Lüftung begründet. Käser weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass mit der korrekten Planung der Lüftungstechnischen Maßnahmen für die Lüftung zum Feuchteschutz noch nicht alle rechtlichen Problemfälle erschlagen sind. So ist es nach der aktuellen Rechtsprechung den Berufstätigen nicht zuzumuten, mehrmals täglich Stoßlüftungen über die Fenster in ihrer Wohnung vorzunehmen. Auch ein Hinweis auf eine fehlende Lüftungsanlage reicht nicht automatisch aus, um die Verantwortung für Schimmel- und Feuchteschäden auf die Bewohner abzuwälzen. Käser rät: „Wer auf der sicheren Seite sein will, plant so, dass bei einem realistisch eingeschätzten Lüftungsverhalten der Menschen der hygienische Luftaustausch nutzerunabhängig sicher gestellt ist. Das Lüftungskonzept zeigt dazu Lösungsansätze auf.“